EU-Bürger in Deutschland haben es in vielen Bereichen einfacher als Nicht-EU-Bürger. Sie brauchen keine Aufenthaltserlaubnis, dürfen frei arbeiten und haben nach 5 Jahren Anrecht auf ein Freizügigkeitsdokument. Doch viele EU-Bürger fragen sich: Lohnt sich die Einbürgerung? Und wenn ja, was sind die Besonderheiten?
Warum sich die Einbürgerung für EU-Bürger lohnt
Auch wenn EU-Bürger in Deutschland viele Rechte genießen, bietet die deutsche Staatsbürgerschaft klare Vorteile: Wahlrecht (aktiv und passiv) bei Bundes- und Europawahlen, keine Abhängigkeit vom Aufenthaltsstatus bei politischen Veränderungen (z.B. nach dem Brexit war vielen Briten klar, dass ihre EU-Bürgerrechte wegfallen können), leichterer Zugang zu bestimmten Berufen (Beamtenstatus, bestimmte Sicherheitsbehörden), Reisefreiheit mit deutschem Reisepass in über 190 Länder visumfrei.
Für EU-Bürger aus Ländern mit ohnehin starkem Pass (z.B. Frankreich, Niederlande) ist der Unterschied geringer. Für EU-Bürger aus östlichen EU-Ländern kann der deutsche Pass erhebliche Reisevorteile bringen.
Voraussetzungen für EU-Bürger – was ist anders?
Die Grundvoraussetzungen sind dieselben wie für alle Einbürgerungswilligen: 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (für EU-Bürger gilt der Aufenthalt in Deutschland als rechtmäßig, sobald sie ihr Freizügigkeitsrecht ausüben), Deutschkenntnisse B1, Einbürgerungstest bestehen, Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen sichern, keine erheblichen Vorstrafen.
Was EU-Bürger nicht tun müssen: kein nationales Visum beantragen, keine Zustimmung der Ausländerbehörde für die Aufenthaltserlaubnis. Die Freizügigkeit ist direktes EU-Recht.
Doppelte Staatsbürgerschaft – das ist 2025 neu
Seit der Gesetzesreform 2024 ist doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Das heißt: Ein Franzose, der sich einbürgern lässt, behält seinen französischen Pass. Das war vorher nur in Ausnahmefällen möglich und hat viele EU-Bürger von der Einbürgerung abgehalten. 2025 ist dieser Hemmschuh weg.
Besonderheit: Wenn dein Herkunftsland das nicht erlaubt, verlierst du trotzdem ggf. deine ursprüngliche Staatsangehörigkeit – das liegt am Recht deines Herkunftslandes, nicht am deutschen Recht. Informiere dich daher auch bei der Botschaft deines Herkunftslandes.
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