Ein vollständiger Einbürgerungsantrag ist die Grundlage für ein reibungsloses Verfahren. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen von Monaten. Diese Checkliste fasst zusammen, was du in der Regel für deinen Antrag brauchst – unterteilt nach Kategorien.
Pflichtdokumente für jeden Einbürgerungsantrag
☑ Gültiger Reisepass (ggf. ältere Pässe als Aufenthaltsnachweise) ☑ Aktueller Aufenthaltstitel (der zur Einbürgerung berechtigt) ☑ Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) ☑ Biometrisches Lichtbild (35×45 mm) ☑ Vollständig ausgefülltes Einbürgerungsantragsformular ☑ Deutschkenntnisnachweis (mind. B1: Goethe, telc, DTZ oder gleichwertig) ☑ Einbürgerungstestbescheinigung (BAMF, nicht älter als 2 Jahre)
Persönliche Dokumente und Urkunden
☑ Geburtsurkunde (ggf. beglaubigt + apostilliert + übersetzt) ☑ Heiratsurkunde / Scheidungsurteil (falls zutreffend, beglaubigt) ☑ Geburtsurkunden der Kinder (falls miteinzubürgern) ☑ Bei Namensänderungen: Dokumente, die die Änderung belegen ☑ Ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten (bei Witwen/Witwern)
Nachweise Aufenthalt und Lebensunterhalt
☑ Nachweis 5 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt (alte Aufenthaltstitel, Reisepässe, Visastempel) ☑ Aktuelle Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate) ☑ Aktueller Arbeitsvertrag oder Nachweis Selbstständigkeit ☑ Steuerbescheide der letzten 2-3 Jahre ☑ Bestätigung, keine laufenden Sozialleistungen zu beziehen (ggf. Jobcenter-Bescheinigung) ☑ Kontoauszüge (als Ergänzung bei Selbstständigen oder Unsicherheiten)
Achtung bei ausländischen Urkunden: Sie müssen in der Regel mit Apostille versehen und von einem beeidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzt werden. Plane hierfür 4-8 Wochen ein, da sowohl die Apostille als auch die Übersetzung Zeit und Kosten bedeuten.
Zusätzliche Dokumente in Sonderfällen
Bei besonderen Integrationsleistungen (für 3-Jahre-Regelung): Nachweis ehrenamtlicher Tätigkeit (Vereinsbescheinigung, mind. 2 Jahre), Auszeichnungen, Nachweise herausragender Leistungen. Bei früheren Vorstrafen: Führungszeugnis und ggf. Erklärungen zu Verfahren. Bei Ableistung des Wehrdienstes im Ausland: entsprechende Nachweise.
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