Krank und unsicher, was als Arbeitnehmer in Deutschland zu tun ist? Das deutsche System rund um Krankmeldung und Lohnfortzahlung ist gut geregelt – aber als Ausländer kennt man die Regeln oft nicht. Dieser Artikel erklärt, was du wissen musst.
Was ist eine Krankmeldung und warum brauche ich sie?
Als Arbeitnehmer in Deutschland hast du das Recht auf bezahlte Krankenstandstage – aber nur, wenn du die Abwesenheit korrekt meldest. Die Krankmeldung (auch: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, AU) ist der offizielle Nachweis, dass du aus medizinischen Gründen arbeitsunfähig bist. Sie schützt dich vor Kündigung und sichert dir die Lohnfortzahlung.
Wichtig: Seit 2023 gilt die elektronische Krankmeldung (eAU). Dein Arzt übermittelt die AU direkt elektronisch an deine Krankenkasse und deinen Arbeitgeber – du musst keinen Gelben Schein mehr selbst einreichen.
Schritt für Schritt: Was tun wenn du krank bist?
1. Arbeitgeber informieren: Am ersten Krankheitstag (oder so früh wie möglich am Morgen) deinen Vorgesetzten oder HR per Anruf, E-Mail oder SMS informieren. 2. Ab dem ersten oder dritten Tag zum Arzt: Viele Arbeitsverträge verlangen die AU ab dem ersten Tag. Der gesetzliche Standard ist ab dem 4. Kalendertag – aber schau in deinen Vertrag. 3. Arzttermin: Beim Arzt erhältst du die Krankmeldung. Der Arzt übermittelt sie elektronisch (eAU). 4. Wenn nötig: Verlängerung beim nächsten Arzttermin.
Lohnfortzahlung: Für die ersten 6 Wochen zahlt dein Arbeitgeber dein volles Gehalt weiter. Ab der 7. Woche übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung das Krankengeld (ca. 70% des Bruttogehalts, maximal 90% des Nettogehalts).
Häufige Fragen zur Krankmeldung
Kann ich auch per Telefon krank geschrieben werden? Ja, in vielen Praxen ist Telefon-AU für einfache Erkrankungen (z.B. Erkältung) möglich. Manche Apps wie Teleclinic ermöglichen Online-AU – manche Arbeitgeber akzeptieren diese, andere nicht. Kläre das mit deinem Arbeitgeber. Was passiert, wenn ich die Meldepflicht verletze? Du kannst abgemahnt werden. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern. Gilt das auch für Minijobber? Grundsätzlich ja – auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, anteilig zum Arbeitsverhältnis.
Hast du Fragen zu deinen Rechten als Arbeitnehmer in Deutschland oder brauchst du Unterstützung beim Navigieren durch den deutschen Arbeitsalltag? Sylum hilft. Schreib uns auf sylum.de/kontakt.



