Beglaubigte Dokumente – in Deutschland ein unverzichtbarer Bestandteil vieler Behördenanträge. Ob für die Einbürgerung, den Aufenthaltstitel oder die Anerkennung von Berufsabschlüssen: Ausländische Urkunden müssen oft beglaubigt und übersetzt werden. Wir erklären, was das bedeutet und wie es geht.

Was bedeutet "beglaubigt" und was bedeutet "apostilliert"?

Beglaubigung: Eine Beglaubigung bestätigt, dass eine Kopie mit dem Original übereinstimmt – sie sagt nichts über die inhaltliche Richtigkeit des Dokuments. In Deutschland können Beglaubigungen von Notaren, Behörden oder kirchlichen Stellen vorgenommen werden. Apostille: Eine Apostille ist eine internationale Beglaubigung, die im Herkunftsland ausgestellt wird und die Echtheit einer öffentlichen Urkunde bestätigt. Sie ersetzt die aufwendige diplomatische Beglaubigung ("Legalisation"). Möglich zwischen Ländern, die das Haager Übereinkommen unterzeichnet haben (über 120 Länder).

Kurz: Apostille = Echtheitsnachwei für ausländische öffentliche Urkunden. Beglaubigung = Bestätigung einer Kopie. Für Deutschland brauchst du bei ausländischen Dokumenten meist beides: Apostille (aus dem Herkunftsland) + beglaubigte Übersetzung (von vereidigtem Übersetzer in Deutschland).

Wie lässt du Dokumente beglaubigen?

Für ausländische Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Zeugnisse): Schritt 1 – Apostille im Herkunftsland: Beim zuständigen Amt (oft Justizministerium, Bildungsministerium oder Außenministerium) beantragen. Kosten und Bearbeitungszeit variieren je nach Land (einige Tage bis mehrere Wochen). Schritt 2 – Beglaubigte Übersetzung in Deutschland: Einen vereidigten Übersetzer beauftragen. Der Übersetzer muss in Deutschland von einem Gericht vereidigt sein. Kosten: 50-150 Euro pro Dokument. Schritt 3 – Ggf. zusätzliche Beglaubigung der Übersetzung beim Notar (selten erforderlich, aber manche Behörden verlangen es).

Wo findest du vereidigte Übersetzer?

Die Justizministerien der Bundesländer führen Listen vereidigter Übersetzer. Außerdem: BDÜ (Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer): bdue.de/dolmetscher-und-uebersetzer-finden. Suchmaschinen mit "vereidigter Übersetzer [Sprache] [Stadt]". Kosten: Pauschalpreise für Standarddokumente (Geburtsurkunde ca. 60-100 Euro) oder nach Normseiten. Vergleiche mehrere Anbieter.

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