Wer mit einem ausländischen Führerschein nach Deutschland kommt, darf damit zunächst fahren – aber nicht ewig. Je nach Herkunftsland und Führerscheinkategorie gibt es unterschiedliche Fristen und Regelungen für die Umschreibung. Dieser Artikel erklärt, was gilt.

EU- und EWR-Führerscheine: Keine Umschreibung nötig

Wer einen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Land (Norwegen, Island, Liechtenstein) besitzt, kann in Deutschland damit dauerhaft fahren. Eine Umschreibung ist nicht verpflichtend – kann aber sinnvoll sein, wenn der Führerschein abläuft oder verloren geht, da ein deutsches Dokument einfacher zu erneuern ist. Die Umschreibung ist in diesem Fall unkompliziert: Führerschein + Meldebescheinigung + Lichtbild + Antrag beim Bürgeramt.

Nicht-EU-Führerscheine: Umschreibungspflicht nach 6 Monaten

Wer einen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land hat und seinen Wohnsitz in Deutschland anmeldet, darf damit nur für 6 Monate in Deutschland fahren. Danach muss er umgeschrieben werden. Je nach Herkunftsland der Führerschein unterschiedliche Wege: Länder mit Gegenseitigkeitsabkommen (z.B. Schweiz, Japan, Südkorea, Kanada, Australien, USA je nach Bundesstaat, Türkei u.a.): Umschreibung meist ohne neue Prüfung möglich – nur Sehtest, ggf. Erste-Hilfe-Kurs und Gebühr. Länder ohne Abkommen: Teilweise oder vollständige Fahrprüfung erforderlich (theoretisch und/oder praktisch).

Die Liste der Länder mit Gegenseitigkeitsabkommen wird regelmäßig aktualisiert. Prüfe den aktuellen Status auf der Website des Kraftfahrt-Bundesamts (kba.de) oder beim zuständigen Straßenverkehrsamt.

Ablauf der Umschreibung

1. Zuständige Behörde finden: Je nach Bundesland das Straßenverkehrsamt oder die Fahrerlaubnisbehörde deiner Stadt/deines Landkreises. 2. Unterlagen zusammenstellen: Original-Führerschein (wird meist eingezogen), beglaubigte Übersetzung des Führerscheins (von vereidigtem Übersetzer), Reisepass oder Personalausweis, Meldebescheinigung, biometrisches Lichtbild, Nachweis Sehtest (beim Optiker oder Augenarzt), Erste-Hilfe-Kurs (wenn erforderlich), Gebühr: ca. 40-80 Euro. 3. Antrag stellen und Bearbeitungszeit abwarten (2-8 Wochen je nach Stadt).

Hast du Fragen zur Führerschein-Umschreibung oder brauchst du Hilfe bei den ersten Behördengängen in Deutschland? Sylum unterstützt dich. Schreib uns auf sylum.de/kontakt.