Doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland: Was sich 2024 geändert hat
Seit dem 27. Juni 2024 ist die doppelte Staatsangehörigkeit in Deutschland für alle erlaubt. Was die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ändert und was das für Ausländer in Deutschland bedeutet.
Doppelte Staatsangehörigkeit: Was sich 2024 grundlegend geändert hat
Am 27. Juni 2024 trat in Deutschland eine historische Gesetzesänderung in Kraft: die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Zum ersten Mal ermöglicht Deutschland allen Staatsangehörigen, die sich einbürgern lassen, ihre bisherige Staatsangehörigkeit zu behalten. Schluss mit der Entscheidung zwischen zwei Pässen.
Geschichte: Warum war doppelte Staatsangehörigkeit bisher nicht möglich?
Bis zur Reform 2024 verfolgte Deutschland das Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit: Wer die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen wollte, musste grundsätzlich seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben.
Ausnahmen gab es nur in engen Grenzen:
- EU-Bürger und Schweizer
- Personen, denen die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit unzumutbar war
- Flüchtlinge und Staatenlose
- Ältere Antragsteller (Härteklausel)
Für Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern — darunter Türken, Marokkaner, Iraner oder Franzosen — bedeutete die Einbürgerung fast immer den Verlust des Herkunftspasses.
Die Reform 2024: Was das neue Gesetz bringt
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz (in Kraft seit 27. Juni 2024) bringt zwei zentrale Änderungen:
1. Doppelte Staatsangehörigkeit für alle
Die Pflicht zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit entfällt vollständig. Wer die deutschen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllt, kann die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und behalten, ohne seinen bisherigen Pass abgeben zu müssen.
2. Kürzere Mindestaufenthaltsdauer
- Standardfall: von 8 auf 5 Jahre verkürzt
- Besondere Integrationsleistungen: ab 3 Jahren möglich
- Ehepartner Deutscher: 3 Jahre bei bestehender Ehe
Was bedeutet die Reform für in Deutschland lebende Franzosen?
Franzosen, die seit mindestens 5 Jahren legal in Deutschland leben, können nun die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen — ohne ihren französischen Pass aufgeben zu müssen.
In der Praxis bedeutet das:
- Zwei gültige Reisepässe (französisch und deutsch)
- Wahlrecht in Deutschland und in Frankreich
- Konsulärer Schutz beider Länder bei Reisen ins Ausland
- Zugang zu allen Rechten des EU-Bürgers in beiden Ländern
Rechtlicher Hinweis: Frankreich erkennt die doppelte Staatsangehörigkeit an. Die deutsch-französische Doppelstaatigkeit ist seit Juni 2024 ohne bürokratische Komplikationen möglich.
So stellen Sie den Einbürgerungsantrag
- Aufenthaltsvoraussetzung prüfen: Mindestens 5 Jahre mit gültigem Aufenthaltstitel in Deutschland
- Deutschkenntnisse nachweisen: B1-Zertifikat (Goethe, telc oder DTZ)
- Einbürgerungstest vorbereiten und ablegen
- Unterlagen zusammenstellen: Reisepass, Meldebescheinigung, Einkommensnachweise, Lichtbild, Sprachzertifikat
- Antrag einreichen bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde
- Auf Bescheid warten: 6 Monate bis 2 Jahre, je nach Bundesland
Kosten: 255 € pro Person (Kinder unter 16 Jahren: 51 €)
Für den vollständigen Leitfaden zur Einbürgerung: Einbürgerung in Deutschland — der vollständige Guide
Häufige Fragen (FAQ)
Gilt das neue Gesetz auch für bereits laufende Anträge? Ja. Das Gesetz gilt für alle Anträge, die nach dem 27. Juni 2024 entschieden werden — auch für Anträge, die vor diesem Datum gestellt, aber noch nicht beschieden wurden.
Muss ich nach der Einbürgerung meinen ausländischen Pass verlängern lassen? Nein, aber es ist empfehlenswert, ihn gültig zu halten, wenn Sie Reisen oder Kontakte in Ihr Herkunftsland aufrechterhalten wollen.
Was, wenn mein Herkunftsland die doppelte Staatsangehörigkeit nicht anerkennt? Einige Länder (z. B. Indien, China, Südkorea) verlangen bei Einbürgerung in ein anderes Land automatisch die Aufgabe ihrer Staatsangehörigkeit. Das ist eine Entscheidung des Herkunftslandes, nicht Deutschlands. Prüfen Sie die Rechtslage Ihres Herkunftslandes vor dem Antrag.
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