Einbürgerung
Deutsche Einbürgerung
Volle Unterstützung bei der Neuregelung der doppelten Staatsbürgerschaft. Wir begleiten Sie von der Dokumentenprüfung bis zur Urkundenübergabe.

Die deutsche Staatsangehörigkeit ist das stärkste Aufenthaltsrecht – dauerhaft, bedingungslos, mit vollen EU-Bürgerrechten. Seit der Reform von 2024 ermöglicht das neue Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) die Mehrfachstaatsangehörigkeit: Sie müssen Ihre bisherige Nationalität nicht mehr aufgeben.
Die Einbürgerung ist in der Regel nach 5 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich – unter bestimmten Voraussetzungen bereits nach 3 Jahren. Weitere Bedingungen: Deutschkenntnisse auf B1-Niveau, bestandener Einbürgerungstest, wirtschaftliche Selbstständigkeit und ein einwandfreies Führungszeugnis.
Sylum.de verbindet Sie mit auf Einbürgerung spezialisierten Partnerkanzleien. Sie bereiten Ihre Akte vollständig vor, reichen den Antrag ein und begleiten Sie bis zur Einbürgerungsfeier.
Erforderliche Unterlagen
- →Gültiger Reisepass und ggf. weitere Identitätsnachweise
- →Aktuelles biometrisches Lichtbild
- →Aktuelle Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
- →Meldebescheinigung
- →Nachweis der wirtschaftlichen Selbstversorgung (Gehaltsabrechnungen, Steuerbescheid)
- →Sprachzertifikat B1 oder höher
- →Einbürgerungstest-Zertifikat (mind. 17 von 33 Fragen richtig)
- →Führungszeugnis (Bundeszentralregister)
Häufige Fragen
Muss ich meine bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben?+
Nein. Seit der Reform von 2024 ist die Mehrfachstaatsangehörigkeit grundsätzlich möglich. Deutschland erkennt nun die doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft an.
Wie lange muss ich in Deutschland gelebt haben?+
In der Regel 5 Jahre mit rechtmäßigem Aufenthalt. Bei besonderer Integrationsleistung kann die Frist auf 3 Jahre verkürzt werden.
Welches Sprachniveau brauche ich für die Einbürgerung?+
Mindestens B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Ein Zertifikat von telc, Goethe-Institut oder DTZ wird von den Einbürgerungsbehörden anerkannt.
Können meine Kinder in meinen Antrag einbezogen werden?+
Ja. Minderjährige Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen in den Antrag der Eltern einbezogen werden (Miteinbürgerung), sofern sie in Deutschland leben.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?+
Je nach Stadt und Auslastung 6 bis 24 Monate. Berlin und München haben erfahrungsgemäß die längsten Wartezeiten. Eine vollständige Einreichung beim ersten Anlauf ist entscheidend.
Ablauf
- 1
Voraussetzungen prüfen
Sylum.de analysiert Ihre Aufenthaltszeiten, Sprachkenntnisse und wirtschaftliche Situation.
- 2
Einbürgerungstest vorbereiten
310 mögliche Fragen, 33 im Test, 17 müssen richtig sein. Online-Vorbereitung bei zugelassenen Stellen.
- 3
Akte zusammenstellen
Vollständige Unterlagen, Übersetzungen und Beglaubigungen – wir begleiten jeden Schritt.
- 4
Antrag einreichen
Antragstellung bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Bearbeitungszeit: 6–24 Monate.
- 5
Einbürgerungsfeier
Sie erhalten die Einbürgerungsurkunde und die Staatsbürgerschaft ist rechtskräftig.
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