Dauerhaftes Aufenthaltsrecht
Niederlassungserlaubnis
Unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland: Wir prüfen Ihre Voraussetzungen, stellen Ihre Akte zusammen und begleiten Sie bis zur Bewilligung.

Die Niederlassungserlaubnis ist das stärkste befristungsfreie Aufenthaltsrecht unterhalb der Staatsbürgerschaft. Sie erlaubt jeden Beruf, jede Wohnsitzwahl und jeden Familiennachzug – ohne erneute Antragsstellung bei Jobwechsel oder Umzug.
Die Hauptvoraussetzung ist ein 5-jähriger ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt, ergänzt um Sprachkenntnisse auf B1-Niveau, gesicherten Lebensunterhalt und 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge. Inhaber der Blauen Karte EU können bereits nach 21 bis 33 Monaten einen Antrag stellen.
Voraussetzungen
- ✓5 Jahre ununterbrochener rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (§ 9 AufenthG)
- ✓Gesicherter Lebensunterhalt ohne Sozialleistungen
- ✓Mindestens 60 Monate Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
- ✓Keine erheblichen Vorstrafen (Bundeszentralregister)
- ✓Ausreichender Wohnraum für Sie und Ihre Familie
- ✓Deutschkenntnisse mindestens auf B1-Niveau
- ✓Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- ✓Gültige Krankenversicherung
Erforderliche Unterlagen
- →Gültiger Reisepass oder Nationalausweis
- →Biometrisches Lichtbild (aktuell)
- →Aktuelle Aufenthaltserlaubnis
- →Arbeitsvertrag und Gehaltsabrechnungen (letzte 3 Monate)
- →Aktuelle Meldebescheinigung
- →Rentenversicherungsnachweis (60 Monate)
- →Sprachzertifikat B1 (Goethe-Institut, telc o. Ä.)
- →Mietvertrag oder Eigentumsnachweis
Häufige Fragen
Ab wann kann ich die Niederlassungserlaubnis beantragen?+
In der Regel nach 5 Jahren ununterbrochenen rechtmäßigen Aufenthalts. Für Inhaber der Blauen Karte EU gilt eine verkürzte Frist von 21 Monaten (oder 33 Monate bei B1-Niveau).
Zählen Zeiten im Asylverfahren mit?+
Nein. Zeiten als Asylbewerber oder mit Duldung werden grundsätzlich nicht angerechnet. Nur Zeiten mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel zählen.
Was passiert, wenn ich zwischenzeitlich längere Zeit im Ausland war?+
Abwesenheiten von mehr als 6 Monaten unterbrechen die Aufenthaltszeit. Ausnahmen gelten bei berufsbedingten Auslandsaufenthalten (§ 51 Abs. 2 AufenthG).
Kann meine Familie gleichzeitig einen Antrag stellen?+
Ja. Familienangehörige mit eigenem befristetem Aufenthaltstitel können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Niederlassungserlaubnis beantragen.
Was kostet die Niederlassungserlaubnis insgesamt?+
Die gesetzliche Behördengebühr beträgt 113 € (§ 45 AufenthV). Dazu kommen die Kosten für die Sylum.de-Begleitung, die je nach Fallkomplexität variieren.
Ablauf & Kosten
- 1
Voraussetzungen prüfen
Sylum.de analysiert Ihre Situation und prüft, ob alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind.
- 2
Akte zusammenstellen
Wir erstellen eine vollständige Checkliste und begleiten Sie bei der Beschaffung aller Unterlagen.
- 3
Antrag einreichen
Terminvereinbarung bei der zuständigen Ausländerbehörde. Bearbeitungszeit: 4–12 Wochen je nach Behörde.
- 4
Behördengebühren
Die gesetzliche Gebühr beträgt 113 € (§ 45 AufenthV). Unsere Begleitungskosten teilen wir Ihnen auf Anfrage mit.
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