Gemeinsam in Deutschland leben – das wünschen sich viele Menschen, die bereits einen Aufenthaltstitel haben. Der Familiennachzug ermöglicht Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern und minderjährigen Kindern, zum in Deutschland lebenden Familienmitglied nachzuziehen. Doch die Voraussetzungen sind streng, und der Prozess dauert oft länger als erwartet.

Voraussetzungen für den Familiennachzug

Der in Deutschland lebende Stammberechtigte muss: einen anerkannten Aufenthaltstitel besitzen (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU), ausreichend Wohnraum für die gesamte Familie nachweisen können (Faustregel: 12 m² pro Person) und den Lebensunterhalt für die Familie sichern können, ohne Sozialleistungen zu beziehen.

Der nachziehende Ehegatte muss zusätzlich: mindestens 18 Jahre alt sein, einfache Deutschkenntnisse (A1) nachweisen (außer in Ausnahmefällen, z.B. bei Inhabern der Blauen Karte EU) und ein nationales Visum D zur Familienzusammenführung vor der Einreise beantragen.

Schritt-für-Schritt: Ablauf des Familiennachzugs

1. Sprachtest: Der nachziehende Ehegatte legt den Deutschtest A1 ("Goethe-Zertifikat A1" oder gleichwertig) ab – im Heimatland, bei einem zertifizierten Goethe-Institut oder telc-Testcenter. 2. Visumsantrag bei der deutschen Botschaft: Mit allen erforderlichen Unterlagen, darunter Heiratsurkunde (beglaubigt und ggf. übersetzt), Aufenthaltstitel des Stammberechtigten, Wohnungsnachweis, Einkommensnachweise. 3. Einreise: Nach Visumserteilung Einreise nach Deutschland. 4. Aufenthaltserlaubnis beantragen: Innerhalb von 90 Tagen bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Die Bearbeitungszeit bei der Botschaft variiert stark – von 2 Monaten bis zu über einem Jahr, je nach Botschaft und Auslastung. Plane frühzeitig.

Ausnahmen und Besonderheiten

A1-Sprachnachweis-Ausnahmen: Wenn der Stammberechtigte eine Blaue Karte EU, eine Niederlassungserlaubnis nach § 19 AufenthG oder einen Aufenthaltstitel nach §§ 19a, 21 hat, entfällt der A1-Nachweis. Auch bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung, bei nachgewiesener Unmöglichkeit sowie in besonderen Härtefällen kann ein Dispens erteilt werden.

Kindern unter 16 Jahren kann ohne Sprachnachweis nachgezogen werden. Bei Kindern über 16 Jahren sind die Anforderungen höher: Deutschkenntnisse und die Fähigkeit zur schulischen Integration werden geprüft.

Der Familiennachzug ist einer der komplexesten Prozesse im deutschen Aufenthaltsrecht. Fehler in den Unterlagen bedeuten lange Verzögerungen. Sylum begleitet dich und deine Familie durch diesen Prozess – von der Dokumentenprüfung bis zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Kontaktiere uns auf sylum.de/kontakt.