Ein Studium in Deutschland – das klingt für viele internationale Studierende wie ein Traum. Günstige oder sogar kostenfreie Studiengebühren, weltbekannte Universitäten, ein Tor zum europäischen Arbeitsmarkt. Doch bevor du dein erstes Semester startest, brauchst du den richtigen Aufenthaltstitel. Und hier wird es schnell unübersichtlich.

Welcher Aufenthaltstitel gilt für Studierende?

Internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium nach § 16b AufenthG. Diese wird nach der Einreise mit dem nationalen Visum D (Kategorie "Studium") bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt. Die Erlaubnis ist in der Regel auf die Regelstudienzeit befristet, kann aber verlängert werden.

Gut zu wissen: Mit dem Studienvisum darfst du bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten (entspricht ca. 20 Stunden/Woche). Studentenjobs sind also erlaubt – Vollzeitarbeit während des Semesters hingegen nicht.

Voraussetzungen und benötigte Dokumente

Für die Aufenthaltserlaubnis zum Studium (§ 16b) brauchst du in der Regel folgende Unterlagen: Zulassungsbescheid der deutschen Hochschule, Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (meist Deutsch B2 oder TestDaF), Immatrikulationsbescheinigung, Nachweis über Krankenversicherung, Nachweis über ausreichende Finanzmittel (2025: ca. 934 Euro/Monat, also rund 11.208 Euro/Jahr auf einem Sperrkonto), biometrisches Passfoto sowie den gültigen Reisepass.

Das Sperrkonto ist für viele der erste bürokratische Stolperstein. Es muss vor der Visumsbeantragung eingerichtet werden. Bekannte Anbieter sind Fintiba, Coracle und Deutsche Bank. Die Summe kann monatlich in Raten ausgezahlt werden.

Nach dem Studium: Was kommt nach dem Abschluss?

Nach dem Abschluss hast du Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis zur Jobsuche (§ 20 Abs. 3 AufenthG) für bis zu 18 Monate. In dieser Zeit darfst du Vollzeit arbeiten und dich aktiv auf Stellen bewerben. Findest du eine qualifizierte Stelle, kannst du anschließend eine Blaue Karte EU oder eine reguläre Arbeitnehmeraufenthaltserlaubnis beantragen.

Das Ziel vieler Studierender: Nach 2 Jahren Blaue-Karte-Beschäftigung (bei guten Deutschkenntnissen B1) oder nach 33 Monaten die Niederlassungserlaubnis. Wer in Deutschland studiert hat, verkürzt diesen Weg erheblich.

Hast du Fragen zu deinem Aufenthaltstitel als Student oder möchtest du wissen, welche Möglichkeiten du nach dem Abschluss hast? Das Sylum-Team begleitet dich – von der Einreise bis zur Niederlassungserlaubnis. Melde dich auf sylum.de/kontakt.